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Dr. Johannes Mauder
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Jahrgang 1956,
arbeitete bereits nach dem ersten Staatsexamen im Jahr 1982 als freier
Mitarbeiter in einer Münchener Anwaltskanzlei, die sich vorwiegend
mit dem Immobilienrecht befasste. 1986 promovierte er; im gleichen
Jahr wurde er zur Anwaltschaft zugelassen.
Nach mehreren Jahren freier Mitarbeitertätigkeit in verschiedenen
Kanzleien und auch beim Mieterverein München gründete er im Jahr 1992
nach der Zulassung zum Oberlandesgericht München und zum Bayerischen
Obersten Landesgericht seine eigene Kanzlei.
Seitdem ist er schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Immobilienrechts (mit Schnittstelle zum Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) und der Immobilienverwaltung (mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht) tätig und berät mehrere kleine bis mittelständige Unternehmen.
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